Ob der Kauf ein guter ist, entscheidet sich weniger an der Wohnung selbst als an den Unterlagen dahinter.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt man nicht nur Quadratmeter, sondern einen Anteil an einem Haus mit vielen Miteigentümern — mit gemeinsamen Rechten, Pflichten und Kosten. Ob der Kauf ein guter ist, entscheidet sich weniger an der Wohnung selbst als an den Unterlagen dahinter.
Der Wohnungseigentumsvertrag legt fest, was Ihnen tatsächlich gehört und wie das Zusammenleben im Haus organisiert ist. Wir prüfen für Sie unter anderem:
Neben dem Kaufpreis zählt, was die Wohnung monatlich kostet. Bei der Heizung gilt in Mehrparteienhäusern häufig das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG): Die Kosten werden in einen Grund- und einen Verbrauchsanteil geteilt. Wie dieser Schlüssel aussieht, entscheidet mit, wie viel Sie zahlen — und ob eine wenig genutzte Wohnung teuer bleibt.
Drei Dokumente verraten über eine Eigentumswohnung mehr Details als jede Besichtigung:
Zusätzlich prüfen wir den Baukonsens: Stimmt der Ist-Zustand — etwa zusammengelegte Einheiten oder eine verglaste Loggia — mit den bei der Behörde bewilligten Plänen überein? Fehlt der Konsens, drohen nachträgliche Auflagen.
Auch bei der Eigentumswohnung entscheidet das Baujahr über die spätere Miete: Bei Wohnungen in Gebäuden mit Baubewilligung vor dem 9. 5. 1945 gilt der Richtwertmietzins, danach ist die Miete in der Regel frei vereinbar. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.
Viele denken: Neubau ist Neubau, also frei verwertbar. Das stimmt oft nicht. Wurde die Wohnung von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, WGG) oder mit Wohnbauförderung finanziert, gelten Preis- und Entgeltgrenzen, die viele Käufer nicht erwarten. Ob ein öffentliches Wohnbaudarlehen bereits begünstigt vorzeitig zurückgezahlt wurde, verändert zusätzlich, welcher Mietzins bei späterer Vermietung zulässig ist: Je nach Zeitpunkt der Rückzahlung gilt dafür das Rückzahlungsbegünstigungsgesetz 1971 (BGBl. Nr. 336/1971) oder dessen Nachfolgeregelung, das Rückzahlungsbegünstigungsgesetz 1987 (RBG, BGBl. Nr. 340/1987). Eine solche begünstigte Rückzahlung kann eine Wohnung von den Mietzinsgrenzen befreien. Wir erkennen solche Fälle und sagen Ihnen vor dem Kauf, was sie für Verwertung und Rendite bedeuten.

Über unsere Vormerkliste erfahren unsere Kunden von passenden Wohnungen oft, bevor sie öffentlich inseriert werden. Was für Verkäufer Diskretion bedeutet, ist für Käufer ein zeitlicher Vorsprung.
Daniel Hartmann begleitet den Ankauf von Eigentumswohnungen in Wien und Niederösterreich — von der Prüfung der Unterlagen bis zur Übergabe. Wählen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner — Sie erreichen ihn direkt, ohne Umweg über ein Callcenter.