- Absetzung für Abnutzung (AfA)
- Jährliche Gebäudeabschreibung bei Vermietung: 1,5 % (vor 1915 erbaut bis 2 %); beschleunigt 4,5 %/3 % in den ersten beiden Jahren ab 1.7.2020.
- Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
- Schützt Erwerber noch zu errichtender/sanierter Objekte vor Verlust der Vorauszahlungen: Zahlung in Raten nach Baufortschritt über Treuhänder plus grundbücherliche Sicherung.
- Bemessungsgrundlage
- Der Wert, auf den ein Steuersatz oder eine Gebühr angewendet wird (z. B. der Kaufpreis als Basis der Grunderwerbsteuer).
- Bestellerprinzip
- Wer den Makler zuerst beauftragt (meist der Vermieter), zahlt die Provision; ein Abwälzen auf den Wohnungsmieter ist seit 1.7.2023 unzulässig.
- Eintragungsgebühr
- Gerichtsgebühr (GGG) für die Eigentumseintragung: 1,1 % der Bemessungsgrundlage; für ein Pfandrecht zusätzlich 1,2 %. Meist über den Treuhänder abgeführt.
- Gemischte Schenkung
- Übertragung einer Immobilie, die teils entgeltlich (Kaufpreis), teils unentgeltlich (Geschenk) erfolgt – häufig in der Familie, mit steuerlichen Folgen.
- Grunderwerbsteuer
- Steuer beim Liegenschaftserwerb (GrEStG); Regelsatz 3,5 % der Gegenleistung. Bei unentgeltlichem/familiärem Erwerb Stufentarif (0,5 / 2,0 / 3,5 %). Steuerschuld entsteht mit Vertragsabschluss.
- Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
- Steuer auf Gewinne aus privater Grundstücksveräußerung (seit 1.4.2012, keine Spekulationsfrist); Satz 30 %, Altvermögen effektiv 4,2 %. Ausnahmen: Hauptwohnsitz, Herstellerbefreiung.
- Instandsetzung
- Werterhöhende Erhaltungsarbeiten an einem Wohngebäude; steuerlich zwingend auf 15 Jahre verteilt absetzbar.
- Liebhaberei
- Steuerliche Einstufung, wenn kein Gesamtüberschuss absehbar ist; dann keine Anerkennung der Verluste (Prognoserechnung nötig).
- Maklergesetz (MaklerG)
- Regelt Makler-Auftraggeber-Verhältnis, Aufklärungspflicht und Provision (nur im Erfolgsfall). Seit 1.7.2023 gilt bei der Wohnungsvermietung das Bestellerprinzip (§ 17a).
- Treuhandschaft
- Abwicklung von Kaufpreis und Eigentumsübergang über einen Treuhänder (Anwalt/Notar); Auszahlung erst nach Sicherstellung des Käufers und Lastenfreistellung.
- Verlassenschaftsabhandlung
- Gerichtliches Verfahren nach einem Todesfall, in dem der Nachlass festgestellt und den Erben zugeteilt wird (Einantwortung); in Österreich vom Notar als Gerichtskommissär geführt.
- Vorsteuerabzug
- Rückerstattung der beim Kauf oder bei Investitionen gezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) durch das Finanzamt; bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung relevant (z. B. Vorsorgewohnung).