Das Zinshaus · Erben & Zinshaus

Zinshauserbschaft: Was jetzt zu beachten ist

Wir geben Ihnen Orientierung – ruhig, diskret und ohne Druck.

Ein Anruf beim Notar, ein Blick in die Verlassenschaftsabhandlung – und plötzlich sind Sie Miteigentümer eines Gründerzeithauses in Wien. Was zunächst wie ein Glücksfall klingt, entpuppt sich für viele Erben rasch als komplexe Aufgabe: Mietverträge, Instandhaltungspflichten, Steuerfragen und nicht selten eine Erbengemeinschaft, in der jedes Familienmitglied eigene Vorstellungen mitbringt. Kuhn Immobilien begleitet Sie in dieser Situation – sachkundig, diskret und mit dem nötigen Feingefühl für Familienvermögen.


Was Sie wissen sollten

Steuerlich ist die Situation klarer, als viele Erben erwarten: Erbschaftsteuer gibt es in Österreich nicht, und der Erbfall als solcher löst auch keine Einkommensteuer aus. Was anfällt, ist die Grunderwerbsteuer – bei Übertragungen im Familienkreis nach einem begünstigten Stufentarif: 0,5 % bis 250.000 Euro Bemessungsgrundlage, 2 % auf den nächsten Abschnitt bis 400.000 Euro und 3,5 % darüber hinaus. Für die laufende Bewirtschaftung gilt: Die steuerliche Abschreibung übernehmen Sie vom Erblasser und führen sie auf dem bisherigen Stand fort.

Die Erbengemeinschaft entsteht automatisch mit dem Tod des Erblassers und besteht so lange, bis das Erbe geteilt wird. In der Praxis bedeutet das: Jede wesentliche Entscheidung – Verkauf, Sanierung, Neuvermietung – erfordert Einigkeit. Was nach außen hin als gemeinsames Eigentum erscheint, ist nach innen oft eine Quelle von Reibung. Einige Erben möchten verkaufen, andere behalten.

Kuhn Immobilien hat diese Konstellationen vielfach begleitet. Wir kennen die typischen Stolpersteine und helfen Ihnen dabei, eine Lösung zu finden, die wirtschaftlich trägt und familiären Frieden wahrt – sei es eine Erbauseinandersetzung, bei der ein Miterbe die anderen auszahlt, eine gemeinsam beschlossene Veräußerung oder die Weiterführung als Vermietungsobjekt mit klarer Aufgabenteilung.

Historische Innentür eines Wiener Zinshauses — halb geöffnet
Ihre Optionen im Überblick
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Zinshaus verkaufen

Ein Verkauf im Erbfall ist häufig die einfachste Lösung – besonders wenn mehrere Erben beteiligt sind. Der Verkaufserlös kann gerecht geteilt werden, ohne dass jemand dauerhaft an der Immobilie gebunden bleibt. Steuerlich kommt es auf den ursprünglichen Anschaffungszeitpunkt des Erblassers an: Bei Altvermögen (vor dem 1. April 2002) fällt eine pauschale Immobilienertragsteuer von 4,2 % auf den Verkaufserlös an; bei Neuvermögen werden 30 % auf den Veräußerungsgewinn fällig. Kuhn Immobilien ermittelt für Sie präzise, was Ihr Haus am Markt wert ist.

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Zinshaus behalten und vermieten

Ein gut gelegenes Zinshaus ist eine langfristig stabile Kapitalanlage. Wenn die Erbengemeinschaft aufgelöst und das Eigentum klar geregelt ist, kann das Objekt professionell verwaltet werden. Wir unterstützen Sie dabei, die wirtschaftliche Substanz des Hauses zu beurteilen, Mietpotenziale zu analysieren und gegebenenfalls eine geeignete Hausverwaltung einzuschalten.

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Zinshaus übertragen

In manchen Familien ist es sinnvoll, das Zinshaus an eine Person zu übertragen – etwa an denjenigen, der die Verwaltung tatsächlich übernehmen kann und möchte. Hierbei kommt das Instrument der gemischten Schenkung in Betracht: Bis zu 50 % des Verkehrswerts darf dabei als Gegenleistung vereinbart werden, ohne dass ertragsteuerliche Konsequenzen eintreten. Ein Steuerberater sollte frühzeitig beigezogen werden.

Blick von oben in das Stiegenhaus eines Wiener Gründerzeit-Zinshauses — zwei Personen im Gespräch
Wiener Zinshaus — StiegenhausKuhn Immobilien
Ornamentales Glas-Intarsienpaneel in einem Wiener Zinshaus — warmes Licht
So begleiten wir Sie

Wir holen Sie dort ab, wo Sie stehen.

Kein Erbfall gleicht dem anderen. Manche Eigentümer kommen zu uns mit einer klaren Entscheidung und brauchen vor allem jemanden, der sie verlässlich umsetzt. Andere stehen noch mitten in der Abstimmung – mit der Familie, mit dem Notar, mit sich selbst.

Was dabei immer gleich ist: Wir sehen uns das Haus an, hören zu und nennen Ihnen einen Wert, dem Sie vertrauen können – und einen Käuferkreis, den wir persönlich kennen. Tempo, Diskretion und die steuerliche Abstimmung besprechen wir gemeinsam.

Wir bearbeiten rund ein Achtel aller Zinshaustransaktionen in Wien. Dieses Marktgewicht ist kein Zufall – es ist das Ergebnis jahrelanger Spezialisierung, eines verlässlichen Netzwerks aus Notaren, Steuerberatern und Rechtsanwälten sowie eines tiefen Verständnisses für die wirtschaftlichen und menschlichen Dimensionen eines Zinshauses. Wenn Sie geerbt haben und nicht wissen, wo Sie anfangen sollen: Wir nehmen uns die Zeit.

Wir sind für Sie da

Kommen Sie auf uns zu — so früh wie Sie möchten.

Es gibt keinen falschen Zeitpunkt, um sich zu informieren. Auch wenn das Verlassenschaftsverfahren noch läuft oder die Familie noch keine Einigkeit erzielt hat — wir hören zu und helfen Ihnen, die nächsten Schritte zu sehen.

Historische Löwen-Skulptur im Eingangsbereich eines Wiener Zinshauses
Häufige Fragen
Muss ich beim Erben eines Zinshauses Steuern zahlen?
Der Erbfall selbst ist kein einkommensteuerpflichtiger Vorgang. Es fällt lediglich Grunderwerbsteuer an, die bei Erwerben im Familienkreis nach einem begünstigten Stufentarif berechnet wird. Erbschaftsteuer gibt es in Österreich nicht.
Was passiert, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigen kann?
Solange keine Einigung erzielt wird, bleibt das Zinshaus in Miteigentum aller Erben. In der Praxis kann das die Bewirtschaftung erheblich erschweren. Wir empfehlen, möglichst frühzeitig eine Erbauseinandersetzung anzustreben – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung.
Kann ich meinen Anteil am Zinshaus verkaufen, ohne dass die anderen Erben zustimmen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich – Miteigentümer können ihren Anteil veräußern. Ein Gesamtverkauf ist in der Praxis meist der einfachere Weg, da er für alle Beteiligten klarer und wirtschaftlich oft vorteilhafter ist. Beides ist jedoch machbar, und Kuhn Immobilien berät Sie, welcher Weg in Ihrer Situation besser passt.
Wie lange dauert es, bis ich als Erbe handlungsfähig bin?
Erst mit der grundbüchlichen Einverleibung nach Abschluss der Verlassenschaftsabhandlung sind Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Dieser Prozess kann je nach Komplexität des Nachlasses mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Lohnt es sich, ein geerbtes Zinshaus zu sanieren, bevor man es verkauft?
Das hängt stark vom Zustand des Objekts und der aktuellen Marktsituation ab. In vielen Fällen erzielen Käufer aus dem professionellen Segment sehr gute Preise auch für sanierungsbedürftige Häuser – eine aufwendige Renovierung vor dem Verkauf ist nicht zwingend erforderlich. Wir beraten Sie gerne dazu.
Diskret. Erfahren. Menschlich.

Wir sind an Ihrer Seite — von der ersten Frage bis zur letzten Entscheidung.

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