Wir geben Ihnen Orientierung – ruhig, diskret und ohne Druck.
Ein Anruf beim Notar, ein Blick in die Verlassenschaftsabhandlung – und plötzlich sind Sie Miteigentümer eines Gründerzeithauses in Wien. Was zunächst wie ein Glücksfall klingt, entpuppt sich für viele Erben rasch als komplexe Aufgabe: Mietverträge, Instandhaltungspflichten, Steuerfragen und nicht selten eine Erbengemeinschaft, in der jedes Familienmitglied eigene Vorstellungen mitbringt. Kuhn Immobilien begleitet Sie in dieser Situation – sachkundig, diskret und mit dem nötigen Feingefühl für Familienvermögen.
Steuerlich ist die Situation klarer, als viele Erben erwarten: Erbschaftsteuer gibt es in Österreich nicht, und der Erbfall als solcher löst auch keine Einkommensteuer aus. Was anfällt, ist die Grunderwerbsteuer – bei Übertragungen im Familienkreis nach einem begünstigten Stufentarif: 0,5 % bis 250.000 Euro Bemessungsgrundlage, 2 % auf den nächsten Abschnitt bis 400.000 Euro und 3,5 % darüber hinaus. Für die laufende Bewirtschaftung gilt: Die steuerliche Abschreibung übernehmen Sie vom Erblasser und führen sie auf dem bisherigen Stand fort.
Die Erbengemeinschaft entsteht automatisch mit dem Tod des Erblassers und besteht so lange, bis das Erbe geteilt wird. In der Praxis bedeutet das: Jede wesentliche Entscheidung – Verkauf, Sanierung, Neuvermietung – erfordert Einigkeit. Was nach außen hin als gemeinsames Eigentum erscheint, ist nach innen oft eine Quelle von Reibung. Einige Erben möchten verkaufen, andere behalten.
Kuhn Immobilien hat diese Konstellationen vielfach begleitet. Wir kennen die typischen Stolpersteine und helfen Ihnen dabei, eine Lösung zu finden, die wirtschaftlich trägt und familiären Frieden wahrt – sei es eine Erbauseinandersetzung, bei der ein Miterbe die anderen auszahlt, eine gemeinsam beschlossene Veräußerung oder die Weiterführung als Vermietungsobjekt mit klarer Aufgabenteilung.
Ein Verkauf im Erbfall ist häufig die einfachste Lösung – besonders wenn mehrere Erben beteiligt sind. Der Verkaufserlös kann gerecht geteilt werden, ohne dass jemand dauerhaft an der Immobilie gebunden bleibt. Steuerlich kommt es auf den ursprünglichen Anschaffungszeitpunkt des Erblassers an: Bei Altvermögen (vor dem 1. April 2002) fällt eine pauschale Immobilienertragsteuer von 4,2 % auf den Verkaufserlös an; bei Neuvermögen werden 30 % auf den Veräußerungsgewinn fällig. Kuhn Immobilien ermittelt für Sie präzise, was Ihr Haus am Markt wert ist.
Ein gut gelegenes Zinshaus ist eine langfristig stabile Kapitalanlage. Wenn die Erbengemeinschaft aufgelöst und das Eigentum klar geregelt ist, kann das Objekt professionell verwaltet werden. Wir unterstützen Sie dabei, die wirtschaftliche Substanz des Hauses zu beurteilen, Mietpotenziale zu analysieren und gegebenenfalls eine geeignete Hausverwaltung einzuschalten.
In manchen Familien ist es sinnvoll, das Zinshaus an eine Person zu übertragen – etwa an denjenigen, der die Verwaltung tatsächlich übernehmen kann und möchte. Hierbei kommt das Instrument der gemischten Schenkung in Betracht: Bis zu 50 % des Verkehrswerts darf dabei als Gegenleistung vereinbart werden, ohne dass ertragsteuerliche Konsequenzen eintreten. Ein Steuerberater sollte frühzeitig beigezogen werden.
Kein Erbfall gleicht dem anderen. Manche Eigentümer kommen zu uns mit einer klaren Entscheidung und brauchen vor allem jemanden, der sie verlässlich umsetzt. Andere stehen noch mitten in der Abstimmung – mit der Familie, mit dem Notar, mit sich selbst.
Was dabei immer gleich ist: Wir sehen uns das Haus an, hören zu und nennen Ihnen einen Wert, dem Sie vertrauen können – und einen Käuferkreis, den wir persönlich kennen. Tempo, Diskretion und die steuerliche Abstimmung besprechen wir gemeinsam.
Wir bearbeiten rund ein Achtel aller Zinshaustransaktionen in Wien. Dieses Marktgewicht ist kein Zufall – es ist das Ergebnis jahrelanger Spezialisierung, eines verlässlichen Netzwerks aus Notaren, Steuerberatern und Rechtsanwälten sowie eines tiefen Verständnisses für die wirtschaftlichen und menschlichen Dimensionen eines Zinshauses. Wenn Sie geerbt haben und nicht wissen, wo Sie anfangen sollen: Wir nehmen uns die Zeit.
Es gibt keinen falschen Zeitpunkt, um sich zu informieren. Auch wenn das Verlassenschaftsverfahren noch läuft oder die Familie noch keine Einigkeit erzielt hat — wir hören zu und helfen Ihnen, die nächsten Schritte zu sehen.
Ein vertrauliches Gespräch kostet nichts. Aber es kann alles verändern.
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